Die Vereine sind ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde Oberuzwil. Sie prägen das kulturelle, sportliche und soziale Angebot in unseren drei Dörfern und leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität, zur Integration sowie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen. Dieses freiwillige Engagement hat für den Gemeinderat einen hohen Stellenwert und ist fest in den strategischen Zielsetzungen der Legislatur 2025–2028 verankert.
Ausgangslage: Vereinheitlichung und mehr Transparenz
In den vergangenen Jahren hat sich die finanzielle Unterstützung der Vereine historisch entwickelt und war teilweise unterschiedlich ausgestaltet. Für alle Beteiligten war dadurch nicht immer klar ersichtlich, nach welchen Kriterien Beiträge gesprochen werden. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Vereinsförderung grundlegend zu überarbeiten und eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Grundlage zu erstellen.
Neues Konzept schafft klare Rahmenbedingungen
Am 19. Mai 2026 hat der Gemeinderat das Konzept «Vereinsförderung in der Gemeinde Oberuzwil» verabschiedet. Dieses legt erstmals verbindliche Ziele, Grundsätze und Kriterien fest und regelt die Abläufe von der Gesuchstellung bis zur Auszahlung der Beiträge. Im Zentrum steht eine faire und systematische Förderung von gemeinnützigen, öffentlich zugänglichen Vereinen, die das Dorfleben aktiv mitgestalten. Kommerzielle oder nicht öffentlich ausgerichtete Organisationen sind von der Unterstützung ausgeschlossen.
Besondere Bedeutung der Jugendförderung und Beiträge
Ein besonderes Gewicht wird der Förderung von Kindern und Jugendlichen beigemessen. Vereine, die sich in diesem Bereich engagieren, erhalten gezielte Beiträge zusätzlich zu den Grundbeiträgen. Gleichzeitig bleibt die Unterstützung für besondere Projekte, grössere Veranstaltungen oder Vereinsjubiläen weiterhin möglich. Damit wird sowohl die laufende Vereinstätigkeit als auch ausserordentliches Engagement berücksichtigt.
Leistungsvereinbarungen in besonderen Fällen
Für einzelne Vereine oder Organisationen, die im Auftrag der Gemeinde Leistungen erbringen oder besondere Aufgaben für das öffentliche Leben übernehmen, können ergänzend Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Diese regeln die Zusammenarbeit verbindlich über eine längere Dauer und schaffen Planungssicherheit für beide Seiten. Die darin festgelegten Beiträge gelten in der Regel für eine gesamte Legislaturperiode und tragen den spezifischen Leistungen Rechnung.
Einführung ab 2027 und weiteres Vorgehen
Das neue Konzept tritt per 1. Januar 2027 in Kraft und wird erstmals im Budgetprozess 2027 angewendet. Um eine geordnete Einführung sicherzustellen, werden die Vereine bereits im Sommer 2026 eingeladen, ihre Daten sowie allfällige Gesuche einzureichen. Die Frist für die Eingaben läuft bis 31. Juli 2026. Die Erfassung erfolgt über ein elektronisches Formular, und die Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge sowie deren Aufnahme in das Budget der Gemeinde.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem neuen Konzept eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige und gerechte Unterstützung der Vereine geschaffen wird. Gleichzeitig sollen im Rahmen der ersten Anwendung praktische Erfahrungen gesammelt und Rückmeldungen aufgenommen werden, um das Konzept bei Bedarf gezielt weiterzuentwickeln.
Wichtige Hinweise für Vereine
Die Eingabefrist für Beiträge 2027 endet am 31. Juli 2026. Eine Berücksichtigung im Budgetprozess ist nur bei fristgerechter Eingabe möglich. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Genehmigung des Budgets durch die Bürgerschaft im 2. Quartal 2027. Förderbeiträge werden ausschliesslich an gemeinnützige, öffentlich zugängliche Vereine mit Bezug zur Gemeinde Oberuzwil ausgerichtet.
Beiträge der Vereinsförderung
- Grundbeitrag (jährlich, abhängig von der Vereinsgrösse)
- 10 bis 50 Aktivmitglieder: Fr. 100.–50 bis 100 Aktivmitglieder: Fr. 150.–über
- 100 Aktivmitglieder: Fr. 200.–
Jugendförderung (jährlich):
- Pro Kind / Jugendliche (4 bis 20 Jahre): Fr. 40.–(Voraussetzung gemäss Konzept)
Weitere Beiträge (auf Gesuch):
- Ausserordentliche Beiträge: rund 250 bis 1000 Franken
- Jubiläumsbeiträge: 250 bis 1500 Franken je nach Jubiläum