Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass für Funken ausschliesslich trockenes, naturbelassenes Holz verwendet werden darf. Abfall- und Altholz wie Bauholz, Möbelteile oder anderes lackiertes, gestrichenes oder imprägniertes Holz darf nicht verbrannt werden, denn es gefährdet die Gesundheit und Umwelt. Durch die Verbrennung entstehen neben den üblichen Luftschadstoffen gefährliche Substanzen wie Salzsäuregas, Formaldehyd, Schwermetalle sowie Dioxine und Furane.

Gefahr für Tiere
Die meisten Tiere hören wesentlich besser als Menschen, weshalb sie Feuerwerke in Angst und Panik versetzen können. Haus-, Nutz- und Wildtiere sind deshalb am 1. August besonderem Stress ausgesetzt. Feuerwerk ohne Knalleffekte wie zum Beispiel Vulkane sind für Tiere weniger gefährlich. Jährlich verbrennen unzählige Kleinlebewesen wie Igel, Blindschleichen, Salamander, Schlangen, Spitzmäuse und Kröten in den aufgeschichteten Holzhaufen. Der qualvolle Verbrennungstod dieser Lebewesen lässt sich vermeiden, wenn das gesammelte Holz erst am Tag des Abbrennens auf- oder zumindest umgeschichtet wird. Ein ca. 30 bis 40 cm hoher Amphibienschutzzaun, welcher um den Holzhaufen herum errichtet wird und erst kurz vor dem Abbrennen entfernt wird, schützt die Tiere ebenfalls.

Nützliche Tipps finden Sie in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes diesen Freitag!