Die Badeordnung trägt wesentlich dazu bei, dass Sicherheit, Sauberkeit und ein angenehmes Miteinander im Freibad gewährleistet bleiben.

Sicherheit der Kinder
Besonders aufmerksam machen möchten wir auf die Zutrittsbestimmungen für Kinder:

  • Kinder unter 16 Jahren erhalten nur mit bestandenem WSC (Wasser-­Sicherheits-Check) Zutritt zum Freibad.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person besuchen.

Die Begleitperson ist während des gesamten Aufenthalts für die Aufsicht verantwortlich, dies ist insbesondere auch bei den Jüngsten wichtig. Für unbeaufsichtigte Kinder kann keine Verantwortung übernommen werden.

Unsere Badmeister sorgen für Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Freibad und werden die Einhaltung der Badeordnung konsequent kontrollieren. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Verstössen behalten sie sich vor, entsprechende Massnahmen zu treffen.

Wir bitten zudem alle Badegäste:

  • vor dem Betreten der Becken gründlich zu duschen;
  • im Beckenbereich auf Essen, ­Rauchen sowie das Abspielen von ­Musik zu verzichten;
  • auf gegenseitige Rücksichtnahme und ein respektvolles Verhalten zu achten;
  • keine Fotos oder Filme von anderen Badegästen zu erstellen
  • sowie die geltenden Sicherheits­regeln im und am Wasser einzuhalten.

Wir danken allen Besucherinnen und Besuchern herzlich für das Verständnis und die Mithilfe und wünschen eine sonnige, sichere und erlebnisreiche Badesaison im Freibad Ghürst.