Analyse zeigt personelle Unterdeckung
Eine externe Organisationsanalyse beurteilt die Zusammenarbeit im Team, mit den politischen Gremien und zwischen den Gemeinden positiv. Gleichzeitig zeigt sie eine personelle Unterdeckung. Die Fälle sind komplexer geworden und die fachlichen, rechtlichen sowie administrativen Anforderungen haben zugenommen. Dies führt seit längerer Zeit zu einer hohen Belastung sämtlicher Mitarbeitenden.

Für die Personalbemessung wurden alle während eines Jahres bearbeiteten Fälle berücksichtigt. In der Regelsozialhilfe sowie im Asyl- und Flüchtlingsbereich waren dies zuletzt rund 230 Fälle. Dafür sind gemäss Analyse rund 3,3 Vollzeitstellen erforderlich. Zusammen mit dem Alimentenwesen, das weitere 40 bis 50 Stellenprozente beansprucht, ergibt sich ein Gesamtbedarf von rund 3,7 bis 3,8 Vollzeitstellen. Den vorhandenen Ressourcen von rund 2,2 bis 2,4 Vollzeitstellen steht damit eine gesamte personelle Unterdeckung von rund 1,3 bis 1,6 Vollzeitstellen gegenüber.

Neue Stelle und Bündelung in Oberuzwil
Mit 50 neuen und 50 verschobenen Stellenprozenten soll eine Fachmitarbeiterstelle mit einem Pensum von 80 bis 100 Prozent geschaffen werden. Die Fachperson soll insbesondere Fälle im Alimenten- und Asylwesen führen, in der finanziellen Sozialhilfe mitarbeiten, Abklärungen vornehmen und betroffene Personen beraten.

Die Bündelung in Oberuzwil soll zudem die Abstimmung, Führung und gegenseitige Stellvertretung erleichtern. Mitarbeitende könnten flexibler eingesetzt und Abläufe vereinheitlicht werden. Die Zusammenarbeit mit Jonschwil bleibt bestehen. Das gemeinsame Sozialamt ist weiterhin für beide Gemeinden zuständig.

Mit der vorgesehenen Anpassung würde die Unterdeckung deutlich reduziert, jedoch noch nicht vollständig ausgeglichen. Nach der Einarbeitung und den organisatorischen Anpassungen soll die personelle Situation erneut beurteilt werden.

Kredit untersteht dem fakultativen Referendum
Die Verschiebung der bestehenden 50 Stellenprozente schafft keine neue Stelle und keine neue Ausgaben. Die zusätzlichen 50 Stellenprozente führen hingegen zu jährlich wiederkehrenden Personalkosten von rund 39 000 bis 61 500 Franken einschliesslich Arbeitgeberbeiträgen.

Neue wiederkehrende Ausgaben liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bürgerschaft und werden mit dem Budget beschlossen. Aufgrund der ausgewiesenen personellen Unterdeckung und der anhaltend hohen Belastung des Teams besteht eine Dringlichkeit. Der Gemeinderat hat den Kredit deshalb separat beschlossen. Der Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Wird kein Referendum ergriffen, wird der Beschluss nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rechtskräftig. Damit bleibt die Mitsprache der Stimmberechtigten trotz des vorgezogenen Kreditbeschlusses gewährleistet. Für die rasche Besetzung der Stelle, erfolgt die Ausschreibung parallel zum Referendumsverfahren. Die definitive Anstellung erfolgt erst nach dem allfälligen Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses.


Referendumsvorlage

Gegenstand: Kreditbeschluss über Erhöhung Stellenplan Oberuzwil-Jonschwil um 50  Prozent

Genehmigungsdatum: 15. September 2026

Referendumsfrist: 25. September bis 3. November 2026

Notwendige Unterschriften: 300

Auflageort: Gemeindehaus Oberuzwil, Gemeinderatskanzlei

Das Verfahren richtet sich nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der ­Gemeinde Oberuzwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative.

Das Referendum ist zustande gekommen, wenn 300 Stimmberechtigte der Gemeinde Oberuzwil schriftlich die Volksabstimmung verlangen. Auf Wunsch stellt die Gemeinderatskanzlei unentgeltlich Unterschriftenbogen zur Verfügung.