Wie sieht der Stand der Arbeiten aus?

Die Vereine in der Gemeinde Oberuzwil leisten einen zentralen Beitrag zum sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in unseren Dörfern. Dieses Engagement zu erhalten und zu fördern, ist dem Gemeinderat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig sind die Turnhallen, Mehrzweckanlagen und schulnahen Räume ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Bildungsauftrags und werden primär für die Schule und schulnahe Angebote benötigt.

An der Bürgerversammlung vom 25. März 2025 wurde der Gemeinderat beauftragt, gemeinsam mit den ortsansässigen Vereinen die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere die Themen Sperrzeiten, Gebühren sowie organisatorische Abläufe behandelt und Lösungsansätze erarbeitet werden.

Erste Schritte und Einbezug der Vereine
Im Januar 2026 hat die Gemeinde im Sinne dieses Auftrags einen ersten runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Vereine durchgeführt. Ziel war es, die Erfahrungen aus der Praxis aufzunehmenn und konkrete Anliegen zu sammeln. Thematisiert wurden unter anderem die Planungssicherheit bei Dauerbelegungen, die Transparenz von Belegungsplänen, Sperrzeiten und Reinigungsfragen, die Rolle der Hauswartung sowie die heutige Tarifstruktur.

Parallel dazu werden die Bedürfnisse des Schulbetriebs systematisch erfasst und in den Prozess integriert. Schule und Vereine erfüllen beide wichtige Aufgaben für Kinder, Jugendliche und das Gemeinwesen. Entsprechend ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, klare, nachvollziehbare und praxistaugliche Regeln zu schaffen, welche diesen unterschiedlichen Anforderungen Rechnung tragen.

Überprüfung der bestehenden ­Grundlagen
Im Rahmen der bisherigen Arbeiten zeigt sich, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen zur ausserschulischen Nutzung der Schulanlagen sowie der Gebührentarif inhaltlich und strukturell überprüft werden müssen. Ziel ist es, die Regelungen verständlicher, transparenter und fairer auszugestalten. Dabei wird auch geprüft, ob anstelle punktueller Anpassungen ein Neuerlass der Grundlagen zweckmässig ist.

Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat plant das weitere Vorgehen in mehreren Schritten:

  • Erarbeitung einer umfassenden ­Auslegeordnung unter Einbezug von Schule und Vereinen
  • Vertiefte Bearbeitung in einer ­Arbeitsgruppe mit Vereinsvertretungen
  • Öffentliche Vernehmlassung zu den erarbeiteten Entwürfen zu einem ­späteren Zeitpunkt

Der mögliche Vollzugsbeginn neuer Regelungen ist frühestens auf Anfang 2027 vorgesehen.