Wir haben an dieser Stelle gebeten, allfällige Fragen zur Abstimmungsvorlage einzureichen, um sie in dieser Ausgabe öffentlich zu beantworten. Die nachfolgenden Fragen/Antworten wurden mehrheitlich durch eine E-Mail eingereicht und geben einen Zusatzblick auf die Entstehungsgeschichte. Drei Fragen/Antworten haben wir auf dem «Latrinenweg» aufgeschnappt.

Mir gefällt die Fassade nicht. Muss diese so ausgeführt werden?
Die Fassade ist Teil eines sorgfältig abgestimmten architektonischen Gesamtkonzepts. Die Materialisierung folgt dem Anspruch auf Langlebigkeit, Robustheit und Zurückhaltung. Dabei handelt es sich jedoch erst um das Bauprojekt und in der Fotomontage (siehe Bild) noch nicht um das definitive Ausführungsprojekt. Dieses wird nach der Abstimmung fertig bearbeitet und mit dem neuen Architekturbüro für die Ausführung (vgl. nächste Frage) definitiv mit der Denkmalpflege ausgearbeitet.

Wird die Gemeinde auch künftig ihre Architekturleistungen «unter der Hand» vergeben?
Nein. Wie im Gutachten nachgelesen werden kann, hat das vorliegend Projekte bereits eine mehrjährige Geschichte. Es wurde zuerst eine einfache Renovation angedacht. Die Schülerzahlenentwicklung hat u. a. dazu geführt, dass das Projekt grösser ausfällt, weshalb das Vorhaben mit dem ursprünglichen Architekturteam, welches sich bereits intensiv mit dem Objekt beschäftigt hat, ausgearbeitet wurde. Für die Projektausführung wird ein Verfahren gemäss der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vorbereitet. Die Auswahl der ausführenden Architekten erfolgt über ein Planerwahlverfahren (S. 8 im Gutachten). Auch künftig wird die Gemeinde ihre Architekturleistungen öffentlich ausschreiben.

Wieso werden denn jetzt noch ­Architekturleistungen ausgeschrieben? Es gibt keinen Gestaltungs­spielraum mehr.
Das öffentliche Beschaffungswesen schreibt ab einer bestimmten Auftragssumme eine Ausschreibung vor. Diese Pflicht gilt auch für die weiteren Planungsphasen nach dem Vorliegen des Bauprojekts. Das Verfahren stellt sicher, dass die Aufträge transparent, wirtschaftlich und gesetzeskonform vergeben werden. Obwohl der gestalterische Spielraum aufgrund des bereits erarbeiteten Bauprojekts eingeschränkt ist, umfasst der Leistungsauftrag weiterhin wesentliche Aufgaben wie Ausführungsplanung, Detailbearbeitung und Bauleitung.

Gemäss Aussagen des BWA («­Beobachter für Wettbewerbe und Ausschreibungen», ein Zusammenschluss diverser Architekturver­bände) wird die aktuell laufende Ausschreibung der Architekturleistungen als «schlecht» bewertet. Das Vor­gehen entspricht nicht den Richtlinien des SIA. Warum wurde nicht nach den Ordnungen der SIA vorgegangen?
Das aktuell laufende Planerwahlverfahren für die Bauleitung/Ausführung wurde in Abstimmung mit Fachstellen vorbereitet und entspricht den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens. Die SIA-Ordnungen dienen als fachliche Grundlage, sind jedoch nicht in allen Punkten rechtlich verbindlich. Innerhalb dieses Rahmens wurde ein für die Aufgabenstellung angemessenes und transparentes Verfahren gewählt. Bislang liegt der Gemeinde keine offizielle Bewertung oder Stellungnahme des BWA vor. Eine allfällige «schlechte» Bewertung ist wohl eher auf das bisherige Verfahren bis zum heutigen Zeitpunkt zurückzuführen.

Warum gab es keinen Projekt-­Wettbewerb in dem Moment, als der Entscheid fiel, neu zu bauen?
Wie schon ausgeführt, entwickelte sich das Projekt über drei Jahre hinweg aus einer ursprünglich geplanten Sanierung über eine Erweiterung hin zu einem Ersatzneubau. Der Gemeinderat entschied sich für dieses schrittweise Vorgehen, um Planungs- und Kostensicherheit zu gewährleisten und rasch auf den dringenden Bedarf an zusätzlichem Schulraum reagieren zu können. Der Gemeinderat hat noch in der letzten Legislatur aufgrund der Dringlichkeit auf einen offenen Wettbewerb verzichtet. Wie schon ausgeführt, werden wir künftig dieses Verfahren anwenden.

Was kann man tun, damit die ­Gemeinde bei der Planung des ­Oberstufenzentrum Schützengarten (OZ) ein ordentliches SIA-Verfahren anwendet?
Wir sind bereits daran, die Vorbereitungen für die OZ-Planung in Angriff zu nehmen. Das geeignete Verfahren wird im nächsten Jahr eruiert. Auch ist ein Wettbewerb für das Freibad bereits in Vorbereitung. Die SIA bietet je nach Projektumfang und Komplexität verschiedene geeignete Verfahren an (z. B. Studienauftrag, Wettbewerb, Planerwahl). Die Gemeinde wählt künftig das angemessene Verfahren aus. Ziel ist eine fachgerechte, wirtschaftliche und faire Vergabe der Planerleistungen.

Warum wird das gut erhaltene ­bestehende Gebäude nicht für andere Zwecke genutzt und das vorliegende Projekt auf einem flachen Gelände ­realisiert? An der Neugasse 12 sind ein Terrainausgleich und eine Stützmauer nötig.
Das bestehende Gebäude weist erhebliche bauliche Mängel auf und ist sanierungsbedürftig. Verschiedene Studien der letzten Jahre haben ergeben, dass ein Ersatzneubau die funktionalen und räumlichen Anforderungen an den heutigen Schulbetrieb wesentlich besser erfüllt. Der gewählte Standort nutzt die vorhandene Infrastruktur, die Lage nahe am Breite-Schulareal und die bestehende Erschliessung optimal. Ein alternativer Standort hätte zusätzliche Erschliessungs- und Infrastrukturkosten zur Folge.

Warum wird in der Zeit von ­verdichtetem Bauen und Platzmangel nur eingeschossig geplant?
Das Projekt ist als zweigeschossiger Baukörper konzipiert. Im Sockelgeschoss werden die dringend notwendigen Räume für die Schulraumerweiterung zugunsten der Primarschule und im oberen Bereich der Doppelkindergarten realisiert. Das Gebäude liegt zudem im Ortsbildschutzgebiet und grenzt direkt an die denkmalgeschützte katholische Kirche. Die Volumetrie und Höhenentwicklung wurden in enger Abstimmung mit der kantonalen Denkmalpflege erarbeitet, um eine harmonische Einbettung ins Ortsbild sicherzustellen. Die gewählte Gebäudehöhe respektiert das historische Umfeld und gewährleistet gleichzeitig eine kompakte Organisation der Räume.

Hat eine unabhängige Fachstelle das Projekt auf Barrierefreiheit ­geprüft?
Ja. Das Projekt wurde durch die Fachstelle Procap sowie das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) überprüft. Beide Prüfberichte liegen vor. Die Rückmeldungen wurden berücksichtigt; kleinere Anpassungen (z. B. Markierungen und Kontraste an Treppen) werden in der Ausführungsplanung umgesetzt.

Könnte man auf den halbgeschossigen Versatz verzichten? Dient er dem Terrainausgleich? Falls ja, ist es dann der richtige Standort / die ­richtige Architektur?
Der halbgeschossige Versatz ist bewusst gewählt. Er bettet das Gebäude optimal ins gewachsene Terrain ein. Er dient einerseits dem Terrainausgleich. Andererseits ermöglicht er eine klare funktionale Trennung der beiden Kindergartenräume. Eine ebene Bauweise würde erhebliche Geländeeingriffe erfordern und zudem die landschaftliche Einbindung beeinträchtigen.

Sind mit dem «grossen Vordach» und dem «überdachten Aufenthalts- und Begegnungsbereich» die ca. 2 m Vordach in bis zu 4 m Höhe an der Wetterseite gemeint? Wie soll eine solche Ausrichtung vor Witterung schützen?
Das umlaufende Vordach, insbesondere der bis zu drei Meter tiefe Bereich beim Haupteingang, bietet einen wirkungsvollen Witterungsschutz. Es bietet auch bei Regen oder Schnee den notwendigen Schutz.

Wieso gibt es keinen geschützten ­Eingangsbereich und/oder Windfang? Warum ist der Haupteingang ­un­geschützt wetterseitig angelegt?
Der Haupteingang liegt unter einem grosszügigen, rund drei Meter tiefen Vordach und ist dadurch ausreichend wettergeschützt.

Warum ist auf einem so niedrigen Dach in der Nähe eines alten Baumbestands eine Solaranlage geplant?
Es ist keine Solaranlage geplant, sondern eine PV-Anlage. Die Photovoltaikanlage wird auf der südorientierten Dachfläche installiert. Moderne PV-Module arbeiten heute auch bei diffuser Sonneneinstrahlung effizient, sodass die Verschattung durch einzelne Baumkronen keine massgebliche Beeinträchtigung darstellt.

Passt die massive Bauweise mit Stützmauer in diese Siedlungsstrasse?
Die Stützmauer folgt der bestehenden Geländesituation und nimmt die heutige Zugangsidee auf. Ihre Gestaltung ist sorgfältig auf das Ortsbild abgestimmt, wiederspiegelt ein Geländeschnitt und integriert das Gebäude harmonisch in den Hangverlauf. Die Ausführung erfolgt in einer dem Ort angepassten, hochwertigen Materialisierung.

Warum ist das Projekt so teuer?
Der Investitionsaufwand beträgt 3,96 Mio. Franken (inkl. MwSt. ) und ist im Gutachten detailliert aufgeschlüsselt. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlags beträgt ±10 Prozent, basierend auf Richtofferten und Kennwerten (S. 6). Es handelt sich nicht nur um einen Kindergarten, sondern auch um zusätzliche Räume für Logopädie, DaZ, Schulsozialarbeit, Heilpädagogik und Gruppenunterricht. Der Neubau ersetzt Mieträume und bringt langfristig tiefere Betriebskosten. Photovoltaikanlage und nachhaltige Bauweise sind inkludiert. Das Projekt berücksichtigt hohe Qualitätsanforderungen an Kinderfreundlichkeit, Energieeffizienz und Ortsbildschutz. Der Preis ist also durch den erweiterten Funktionsumfang, nachhaltige Bauweise und gesetzliche Standards gerechtfertigt und liegt im üblichen Rahmen vergleichbarer öffentlicher Schul­bauten.